Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

§ 1 Anmeldung, Vertrag

Wegen der begrenzten Teilnehmerzahl wird empfohlen, sich so früh wie möglich anzumelden. Nach schriftlicher Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung. Nach Überweisung der Seminargebühr, spätestens 14 Tage nach Rechnungseingang, ist die Anmeldung gültig und Sie erhalten eine Buchungsbestätigung sowie nähere Informationen zum Fasten bzw. zur Vorbereitung.

Der Beherbungsvertrag des Kursteilnehmers kommt direkt zwischen dem Kursteilnehmer und dem jeweiligen Hotelbetrieb zustande. Die Veranstalterin tritt hier lediglich als Vermittlerin auf. Zahlungen für die Unterkunft sind direkt an der Rezeption des jeweiligen Hotelbetriebes zu leisten. Mit Reklamationen sowie Änderungs- und Sonderwünschen bezüglich der Unterkunft wendet sich der Kursteilnehmer direkt an den Hotelbetrieb. Dort gelten die jeweiligen AGBs des Hotels. Für Verträge mit Dritten übernimmt die Veranstalterin keine Haftung. Wenn eine Anmeldung für ein Doppelbettzimmer erfolgt und es findet sich keine 2. Person für dieses Zimmer, ist ein Einzelzimmerzuschlag fällig.

§ 2 Leistung

Der Umfang der vertraglichen Leistung und die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus der schriftlichen Buchungsbestätigung. Bei Abweichungen zwischen den Angaben des Angebots und der Buchungsbestätigung gelten die Angaben der Buchungsbestätigung.

Durch den Teilnehmer während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommene Leistungen rechtfertigen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung.

Programmänderungen (z.B. wetterbedingt) begründen keine Ersatzforderungen. Bei der Leistungserbringung kann sich die Veranstalterin eines Erfüllungsgehilfen bedienen.

Anliegen an das Hotel sind mit dem Hotel direkt zu klären.

Sollten sich Teilnehmer den Fastenregeln der Gruppe nicht anschließen wollen, können sie aus der Gruppe ausgeschlossen werden. Aus dem Ausschluss ergibt sich keine Rückerstattung der Seminargebühren.

§ 3 Rücktritt durch den Kunden

Der Rücktritt ist jederzeit schriftlich oder per Email möglich. Entscheidend ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin. Eine fernmündlich vorgetragene Rücktrittserklärung gilt nur, wenn sie schriftlich bestätigt wird. Innerhalb von 2 Wochen nach der Anmeldung kann der Kursteilnehmer kostenlos vom Vertrag mit der Veranstalterin zurücktreten. Eine evtl. schon überwiesene Seminargebühr wird von der Veranstalterin zurückerstattet. Danach, bis 30 Tage vor Seminarbeginn, wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € erhoben. Erfolgt der Rücktritt ab dem 30. Tag vor Kursbeginn, werden 25% des Gesamtpreises berechnet; ab dem 15 Tag 50%; ab dem 06. Tag 75% und 2 Tage vor Reisebeginn werden 100% vom Vertragswert berechnet. Es gilt der Posteingang des schriftlichen Rücktritts. Diese Regelung gilt auch bei Krankheiten und unvorhersehbaren Ereignissen.

Ich empfehle Ihnen daher eine Reiserücktrittsversicherung. Nicht in Anspruch genommene Leistungen während der Veranstaltung bedingen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung.

Es kann auch ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. In diesem Fall entfällt die Rücktrittsgebühr. Dazu ist eine schriftliche Information an die Veranstalterin erforderlich. Die Ersatzperson kann von der Kursleitung zurückgewiesen werden, wenn sie den Anforderungen (z.B. gesundheitliche Voraussetzungen) an die Veranstaltung nicht gerecht wird.

§ 4 Rücktritt durch die Kursleitung

Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 6 Personen. Fällt eine Veranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl aus, so wird der Teilnehmer spätestens 7 Tage vor Reisebeginn darüber informiert. Sollte wegen eines von der Veranstalterin nicht zu vertretendes Ereignis (z.B.. Krankheit, Unfall, Unwetter etc.) eine Veranstaltung später abgesagt werden müssen, so kann der Kursteilnehmer wählen zwischen der Rückerstattung der Seminargebühr oder der Umbuchung auf eine andere Veranstaltung. Weitergehende Ansprüche können nicht berücksichtigt werden.

Ein Vertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn ein Kursteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch die Kursleitung die Veranstaltung nachhaltig stört und sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist.

§ 5 Werbeverbot

Während der Fastenseminare darf nicht für Waren und Dienstleistungen geworben werden.

§ 6 Gesundheitliche Voraussetzungen für die Teilnahme bei freude-durch-fasten

Dieser Kurs findet unter dem Thema Fasten für Gesunde statt und dient der Gesundheitsvorsorge. Es ist also kein Heilfasten im klinischen Sinne unter ärztlicher Anleitung. Die Angebote dienen der Stimulation der Selbstheilungkräfte des Körpers und der spirituellen Entwicklung.

Die Weiterführung bestehender medizinischer Behandlungen bzw. die Weitereinnahme von durch Schulmedizinern und / oder Heilpraktikern verordneten Medikamenten, wird ausdrücklich empfohlen. Jeder Kursteilnehmer ist für seinen Gesundheitszustand und seine medizinische Versorgung sowie der Fortführung selbst verantwortlich. Er trägt die volle Verantwortung für seine Handlungen innerhalb und außerhalb des Kurses.

Für Schäden an Eigentum und Gesundheit haftet der Veranstalter nicht.

Das Einverständnis des Hausarztes oder Therapeuten ist bei regelmäßiger Einnahme von Medikamenten, bei Krankheit oder in anderen Zweifelsfällen vorausgesetzt.

Mit der Bestätigung der AGBs bestätigen Sie, dass Sie sich für gesund halten und freiwillig und in eigener Verantwortung an diesem Kurs teilnehmen.

Indikationen, die vom „Fasten für Gesunde“ ebenfalls ausgeschlossen sind:

  • schwangere und stillende Frauen
  • Interessenten mit Magenschleimhautentzündung
  • mit krankhaften Essverhaltensstörungen (z.B. Bulimie, Magersucht)
  • mit Gicht und Rheuma unter ständiger Medikamenteneinnahme
  • mit Herzerkrankungen
  • regelmäßige Einnahme von Blutverdünnungsmedikamenten (z.B. Marcumar)
  • mit Anfallserkrankungen (z.B. Epilepsie)
  • mit Suchterkrankung (z.B. Alkohol, Drogen)
  • nach frischen Operationen im Oberkörperbereich (mind. 8 Monate Zeitabstand),
  • mit Krebserkrankung
  • Dialysepatienten
  • Interessenten mit sehr starkem Übergewicht
  • regelmäßige Einnahme von Entwässerungs- und Abführmitteln
  • mit Schilddrüsenüberfunktion unter ständiger Medikamenteneinnahme (z.B. Hewethyreon, Thyreo)
  • mit psychischen Erkrankungen unter medikamentöser Behandlung (z.B. Depression, Schizophrenie)
  • mit geistiger Behinderung, mit mangelnder körperlicher Fitness (z.B. Nutzung von Gehhilfen / Rollatoren)

§ 7 Körperliche Anforderungen

Ist ein Teilnehmer den angegebenen körperlichen Anforderungen einer normal verlaufenden Veranstaltung nicht gewachsen, so liegt das in seiner Verantwortung. Auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für Mitteilnehmer bedeuten würde, hat er keinen Anspruch. Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden während einer Tagesaktivität (z.B. Wandern oder Radfahren) besteht auch dann nicht, wenn die Kursleitung an derselben teilnimmt.

§ 8 Haftung, Haftungsbeschränkung

Die Veranstalterin haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch Fremdleistungen entstehen oder die sich aus der Unterbringung im vertraglich vereinbarten Hotel ergeben. Hierfür haftet der Fremdleister entsprechend seinen Geschäftsbedingungen. Gewährleistungsansprüche sind gegenüber dem Fremdleister geltend zu machen.

Die Veranstalterin haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Betreuung. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin gegenüber dem Teilnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen.

Schadensersatzansprüche gegenüber des Veranstalters wegen unerlaubter Handlung sind bei Sachschäden und Personenschäden auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt, in jedem Falle aber auf die Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung der Kursleitung in Höhe von 2 Mio. €.

Schadenersatzansprüche bei Sachschäden müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber der Kursleitung geltend gemacht werden. Danach ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen.

Der Gewährleistungsanspruch des Teilnehmers gegenüber der Kursleitung oder dem Fremdleister ist ausgeschlossen, wenn der Teilnehmer es schuldhaft unterlassen hat, den Sachschaden unverzüglich vor Ort anzuzeigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9 Versicherung

Die Kursleitung empfiehlt den Abschluss einer ed.xm1714430703g@etp1714430703eznok1714430703znani1714430703f-rel1714430703leum1714430703&confirmationtype=emailplaintext" target="_blank" rel="noopener">Reiserücktrittsversicherung, da diese nicht im Preis enthalten ist.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind fester Bestandteil des jeweiligen Vertrages zwischen Elfi Brömler (Veranstalterin) und dem jeweiligen Kursteilnehmer. Es gilt die sallvatorische Klausel.

Stand: September 2016